Neues auf der Plattform
16.11.2011
Beteiligungspflicht von pfandfreien Einweggetränkeverpackungen
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29.07.2011
Informationen zum Thema "Verpackung nach Anfallstelle"
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28.07.2011
Aktuelle Hinweise der Länderarbeitgemeinschaft Abfall zur Verpackungsverordnung
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Einführung
Mit der Verpackungsverordnung (Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen vom 21.08.1998 zuletzt geändert durch Art. 2 V vom 02.04.2008, BGBl. I S. 531) hat der Gesetzgeber die Entsorgung von Verpackungen geregelt, um die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu verringern.
Eine zentrale Rolle spielt dabei, dass Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, über privatwirtschaftlich organisierte duale Systeme entsorgt werden sollen. Grundlegend dafür ist, dass im Unterschied zur gebührenfinanzierten kommunalen Entsorgung die Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen diese dualen Systeme finanzieren. Damit wird in unmittelbarer Weise dem Gedanken der Produktverantwortung Rechnung getragen.
In dem Umfang, in dem sich Erstinverkehrbringer an einem dualen System beteiligen, muss dieses System die Verantwortung für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der entsprechenden Mengen übernehmen.
Somit ist es für die Funktionsfähigkeit der haushaltsnahen Getrenntsammlung und Verwertung von Verpackungen notwendig, dass alle Erstinverkehrbringer ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen verordnungskonform zuordnen und sich für den privaten Endverbrauch korrekt an den dualen Systemen beteiligen. Dies setzt voraus, dass allen Beteiligten ein gemeinsames Verständnis der Definitionen, der Vorgehensweise bei der Mengenermittlung und anderen Abgrenzungs- und Auslegungsfragen zu Grunde liegt.
Hierbei ist die Aufgabe der Plattform verpackVkonkret: Die Unterstützung der Anwender zur konkreten und rechtskonformen Umsetzung der VerpackV im betrieblichen Alltag.
Um die Rechtskonformität zu sichern, findet ein regelmäßiger Austausch mit den relevanten Behörden statt.
Die Plattform wird betreut durch die Arbeitsgemeinschaft „ARGE VerpackV konkret“ bestehend aus den Firmen cyclos GmbH und Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM).
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