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Die Partner von verpackVkonkret bekennen sich ausdrücklich zum Ziel der 5. Novelle der VerpackV und zur nachhaltigen Sicherung der haushaltsnahen Erfassung von gebrauchten Verpackungen. Wettbewerbsverzerrungen sollen durch die rechtskonforme Umsetzung der Vorgaben der VerpackV und durch Standards im Rahmen von verpackVkonkret für die Partner von verpackVkonkret ausgeschlossen werden.

Um diese Standards verbindlich umzusetzen, haben sich die Partner von verpackVkonkret im Juli 2009 einer ersten freiwilligen Selbstverpflichtung unterworfen. Im Oktober 2009 wurde von einigen eine weitere Selbstverpflichtung unterzeichnet, diese finden Sie hier.

Diese erste Selbstverpflichtung aus Juli 2009 hat folgenden Text:

Freiwillige Selbstverpflichtung

Hiermit erklären wir .............. (Namen) als vertretungsberechtigte Geschäftsführer für das duale System ................., dass wir die auf der Internetplattform www.verpackv-konkret.de dargelegten Arbeitshilfen, Auslegungen und Leitlinien zur Verpackungsverordnung unserer Tätigkeit als bindend zu Grunde legen.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  1. Die Arbeitshilfen, Auslegungen und Leitlinien von verpackVkonkret werden als Grundlage für alle Geschäftsmodelle genutzt ggf. werden die entsprechenden Geschäftsmodelle bis Ende September 2009 für das Leistungsjahr 2009 angepasst.

  2. Die Arbeitshilfen, Auslegungen und Leitlinien von verpackVkonkret werden verbindlich in alle Vertragsabschlüsse einbezogen, die mit nach der Verpackungsverordnung Verpflichteten sowie deren Drittbeauftragten ab dem heutigen Datum angeboten werden.

  3. Sofern Prüfungshandlungen zur Vollständigkeit der Beteiligung bzw. zur Umsetzung der Verpackungsverordnung Bestandteil des dualen Systems bzw. verbundener Unternehmen sind, ggf. über drittbeauftragte Prüfer, werden ebenfalls diese Arbeitshilfen, Auslegungen und Leitlinien von verpackVkonkret als bindend zu Grunde gelegt.

  4. Für beratende Tätigkeiten des dualen Systems bzw. verbundener Unternehmen werden ebenfalls diese Arbeitshilfen, Auslegungen und Leitlinien von verpackVkonkret als bindend zu Grunde gelegt.

  5. Diese Erklärung erlischt mit deren Widerruf. Wir stimmen für den Gültigkeitszeitraum dieser „Freiwilligen Selbstverpflichtung“ bzw. deren Widerruf einer Veröffentlichung auf der Plattform www.verpackv-konkret.de zu.

 

 

Im Folgenden sind die Partner von verpackVkonkret aufgelistet, die unterzeichneten Freiwilligen Selbstverpflichtungen aus Juli 2009 sind als Download beigefügt.

System Freiwillige Selbstverpflichtung
BellandVision GmbH
Bahnhofstraße 9
91257 Pegnitz
Telefon: 09241 4832-0
Telefax: 09241 4832-222
www.bellandvision.de
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
Frankfurter Straße 720-726
51145 Köln-Porz-Eil
Telefon: 02203 937-0 
Telefax: 02203 937-190
www.gruener-punkt.de
EKO-PUNKT GmbH
Brunnenstr. 138
44536 Lünen
Telefon: 02306 10689-20
Telefax: 02306 10689-23
www.eko-punkt.de
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
Stollwerckstraße 9a
51149 Köln
Telefon: 02203 9147-0
Telefax: 02203 9147-1394
www.interseroh-isd.de
Landbell AG für Rückhol-Systeme
Rheinstraße 4K - 4L
55116 Mainz
Telefon: 06131 235652-0
Telefax: 06131 235652-10
www.landbell.de
Veolia Umweltservice Dual GmbH
Kruppstrasse 5
D-41540 Dormagen
Telefon: 02133 88500-60
Telefax: 02133 88500-99
www.veolia-umweltservice.de/dual
Zentek GmbH & Co. KG
Ettore-Bugatti-Str. 6-14
51149 Köln
Telefon: 02203 8987-555
Telefax: 02203 8987-981
www.zentek.de
 
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