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Abfüller / Hersteller    

Abfüller / Hersteller sind verpflichtet, sich für alle Verkaufsverpackungen die beim privaten Endverbraucher anfallen und die sie erstmals in Verkehr bringen, an einem System zu beteiligen. Dieses übernimmt dann die Entsorgung der Verpackungen beim Endverbraucher oder in dessen Nähe.

Für Anfallstellen, die den Haushaltungen gleichgestellt sind, können die Verpackungen vom Abfüller / Hersteller selbst bzw. durch beauftragte Dritte abgeholt / entsorgt werden, insoweit entfällt die Verpflichtung zur Systembeteiligung.

Über die Erfüllung der Pflicht ist bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen eine Vollständigkeitserklärung in einer Datenbank des DIHK zu hinterlegen und von einem legitimierten Prüfer durch eine elektronische Signatur testieren zu lassen.

Mit allen diesen Pflichten sind Ordnungswidrigkeiten verbunden. Insbesondere sind hier die Nicht-Beteiligung an einem System und die Nicht-Abgabe einer Vollständigkeitserklärung zu nennen. Aber auch die relevanten Pflichten im Zusammenhang mit Branchenlösungen sind bußgeldbewehrt.

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Seiteninhalt ausdrucken|PDF generieren|Seite weiterempfehlen|Letzte Änderung: 02.07.2009 nach oben
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